Rechtssichere Verwendung von Google Fonts

Rechtssichere Verwendung von Google Fonts

Anfang des Jahres hatte das Landgericht München über eine Schmerzensgeldforderung wegen eines Datenschutzverstoßes entschieden. Konkret ging es um die Verwendung von Google Schriftarten (sog. Google Fonts), welche in Webseiten eingebunden sind und über Google Server geladen werden. Es handelt sich also um nicht lokal eingebundene, sondern dynamisch geladene Schriften, die bei einem Aufruf der Homepage von Google-Servern in den USA geladen werden. Hierzu wird die IP-Adresse des Seitenbesuchers an Google übertragen, was das Gericht als einen DSGVO Verstoß sieht. Das Problem ist nicht auf Google beschränkt, sondern gilt auch bei der Einbindung von Schriftarten anderer Anbieter (z.B. Adobe).

 

Google Schriften in den Templates der Makler Homepages

Wir können Ihnen bestätigen, dass in den Templates und Designvorlagen der Makler Homepages 1.0 und Makler Homepages 2.0 keine Schriften über Google Server geladen werden. Alle dort verwendeten Schriften werden lokal installiert und geladen.

 

Google Schriften bei Drittanbieter Funktionen

Bitte beachten Sie, dass optionale Einbindungen von Zusatzplugins und Skripten dennoch ein Nachladen von Schriften über Google Server verursachen können. Bei der Makler Homepage im Auslieferzustand ist dies nicht der Fall, da alle Schriften lokal eingebunden sind.

 

Manuelle Tiefenprüfung

Sollten Sie Interesse an einer Tiefenprüfung durch einen Techniker haben, können wir Ihnen diese anhand unserer Pauschale von 69,00 EUR netto anbieten, in der alle einzelnen Seiten Ihrer Homepage manuell überprüft werden.